Die Arbeit von KEB wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Wir vertrauen darauf, dass Gott uns versorgt und Menschen dazu bewegt, die Arbeit mit zu unterstützen.
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Kreissparkasse Reutlingen
Empfänger: KEB-Deutschland e.V. Regionalbüro Tübingen
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KEB-Deutschland ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Mit der Zuwendungsbestätigung kann der Spender seine Gaben als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung nachweisen. Spenden für den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Religion“ können bis zur Höhe von 20 % des Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden.